Der Rat beschloss im Sommer 2022 einstimmig, zum Schuljahr 2023/2024 ein
Gymnasium zu errichten. Kalkulierte Kosten gab es nicht, es stand lediglich ein
Betrag in Höhe von 26 Millionen Euro für den nötigen Erweiterungsbau im Raum.
Teurer Prachtbau für 79 Mio. oder normaler Qualitätsstandard für 26 Mio. €
Im Dezember 2022 wurde dann ein Kostenrahmen in Höhe von fast 79 Millionen € genannt und der Rat verweigerte wegen des immensen Betrages zunächst seine Zustimmung für die weitere Planung. Viele im Rat hielten die 79 Mio. € für völlig überzogen und es wurde in einem geänderten Beschluss (TOP 4, Nr 2 c, Niederschrift S. 7) unter anderem festgelegt, dass sich der Erweiterungsbau nach dem normalen Qualitätsstandard zu richten hat.
Quelle: Niederschrift der 13. Ratssitzung
https://alfter.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZko-WsoCbGuY19ScVPntew
In der Ratssitzung vom 10.01.2023 unter TOP 4, Nr. 2 a (Niederschrift S. 4) erneuerte der Rat seinen Beschluss, dass der Bau nach dem normalen Qualitätsstandard zu errichten ist und beschloss weiterhin, die Kosten deutlich zu reduzieren.
Trotzdem wurde ein HSK (Haushalts-Sicherungs-Konzept) beschlossen, das die 79 Mio. € Schulden erst ermöglicht; natürlich gegen die Stimmen von UWG und FDP. Die UWG warnte vor den gravierenden Folgen in einer separaten Erklärung, die zu Protokoll gegeben wurde (Niederschrift S. 18).
Quelle: Niederschrift der 14. Ratssitzung
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In der Ratssitzung am 27.04.2023 wurde das „pädagogische Raumprogramm“, ein besonders großes und teures Raumprogramm, der Schule behandelt. Im Beschlussvorschlag wurden auf Seite 3 erneut die Kosten mit knapp 79 Millionen € aufgeführt und hier haben CDU, Grüne und FW erstmals den Baukosten in Höhe von 79 Millionen zugestimmt (Niederschrift der Sitzung S. 4). Nur die UWG und die FDP stimmten dagegen.
Quelle: Niederschrift der 17. Ratssitzung
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Damit haben sich CDU, Grüne und FW eben nicht an ihre eigenen früheren Beschlüsse gehalten bzw. günstigere Alternativen abgelehnt. Finanziert werden sollen die 79 Mio. € insbesondere über höhere Hebesätze der Grundsteuer, da es über den Haushalt der Gemeinde nicht möglich ist. In der Beschlussvorlage zu Top 4 vom 08.12.2022 (Drucksachen-Nr. 11-1-262, S. 6) war geplant, wegen des schon damals bestehenden Haushaltsdefi zits den Hebesatz 2024 von 768 auf 1500 Punkte und im Jahr 2028 auf 1800 Punkte anzuheben.
Sie erinnern sich bestimmt an die Demonstrationen gegen die Grundsteuererhöhung.
Quelle: Niederschrift der 13. Ratssitzung
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Mit der Grundsteuerreform müssen seit 2025 viele Haus- oder Grundbesitzer sowie Mieter die dreifache, teilweise sogar zehnfache Grundsteuer bezahlen. Die Finanzierung der 79 Mio. € ist aber nur mit weiteren Erhöhungen der Grundsteuern möglich und wohnen wird damit für alle in Alfter noch teurer.
Wählen Sie nicht wie immer – denken Sie an Ihr Geld.